Beauftragte(r) für Prävention und Intervention

„Vertrauensperson“

n.n.

Vertrauensperson

Hintergrund zur Person:

  • Sie/Er ist zertifizierte Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SGB VIII
  • Im Verein ist Sie/Er in unserem Inklusions-Team aktiv und für alle fachlichen belange im Bereich Inklusion und Integration zuständig

Nicht nur bei den Themen Inklusion und Integration ist Vertrauen, Schutz und Hilfestellung extrem wichtig.

Im ganzen Sportverein und besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen gilt es den größtmöglichen Schutz aufzubauen und aufrechtzuerhalten, was z.B. auch den Schutz vor körperlichen und sexuellen Übergriffen betrifft. Aber auch jede andere Art von Diskriminierung oder etwa Mobbing.

Im Jahr 2024 vom Vorstand die erste Beauftragten für Prävention und Intervention, die „Vertrauensperson“ ernannt. Momentan ist dies Stelle jedoch leider unbesetzt. Die SG sucht jedoch schnellst möglich nach Ersatz.

Mit den genannte Voraussetzungen ist Sie/Er fachlich bestens vorbereitet und wir hoffen, dass alle unsere Mitglieder und Eltern ihr/ihm das entsprechende Vertrauen entgegenbringen und sich bei Problemen an sie wenden.

Gleichzeitig hoffen wir, dass Sie in dieser Funktion natürlich nicht oft in Aktion treten muss und viele Probleme z.B. schon zwischen Sportlern und Übungsleitern geklärt werden können.

Weitere Ansprechpartner siehe die Ansprechpartner des Inklusions-Team

Des Weiteren werden wir als Verein in nächster Zeit folgende Punkte (Auszug) neu aufgreifen oder versuchen zu verbessern und auszuweiten: